AGBs

Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen

Der

Foodforecast Technologies GmbH
Friesenplatz 4
50672 Köln

(im Folgenden „Foodforecast“ genannt)

§  1 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Foodforecast

(1) Diese Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen Foodforecast und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Foodforecast nicht, es sei denn, Foodforecast stimmt ausdrücklich schriftlich deren Geltung zu. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie Foodforecast in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder dass Foodforecast Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos gegenüber dem Auftraggeber erbringt oder Leistungen des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt, ohne den Bedingungen des Auftraggebers nochmals zu widersprechen.

(2) Foodforecast stellt eine cloudbasierte KI-Lösung zur Verfügung, mit deren Hilfe Kunden im Lebensmittelbereich unter anderem Bestellungen und Warenproduktion optimieren können („Cloud-Dienste“). Die Cloud-Dienste können von Foodforecast von Zeit zu Zeit geändert, eingestellt oder ersetzt werden. Foodforecast wird während einer Vertragslaufzeit keine wesentlichen Leistungsmerkmale oder Funktionalitäten der Cloud-Dienste verschlechtern oder die Cloud-Dienste einstellen, ohne Ersatz-Cloud-Dienste zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist erforderlich, um (i) neuen rechtlichen Anforderungen, (ii) von Foodforecasts Anbietern oder Subunternehmern auferlegten Änderungen oder (iii) Sicherheitsrisiken, die nicht in wirtschaftlich angemessener Weise gelöst werden können, Rechnung zu tragen. Foodforecast wird den Auftraggeber von einer solchen wesentlichen Verschlechterung oder Einstellung der Cloud-Dienste so schnell wie möglich in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann den Einzelvertrag für das betreffende Angebot durch schriftliche Mitteilung an Foodforecast innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung beim Auftraggeber über die Verschlechterung oder Einstellung kündigen.

(3) Foodforecast kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch Dritter bedienen. Foodforecast bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 2 Vertragsschluss; Laufzeit; Kündigung

(1) Soweit im Angebot nicht anders schriftlich festgelegt, hält sich Foodforecast an seine Angebote für 30 Tage seit Angebotsdatum gebunden.

(2) Nach Vertragsschluss gewährt Foodforecast dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht, diese Cloud-Dienste für interne Geschäftszwecke des Kunden während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu nutzen. Der Auftraggeber darf nicht (i) die Cloud-Dienste ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Foodforecast weiterverkaufen, übertragen, unterlizenzieren, veröffentlichen, verleihen oder vermieten oder einen Cloud-Dienst zugunsten Dritter nutzen, (ii) die Cloud-Dienste modifizieren, verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen, (iii) den Quellcode der Cloud-Dienste zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Cloud-Dienste zu ermitteln, oder (iv) die Cloud-Dienste zu dem Zweck nutzen, ein Produkt zu entwickeln oder zu verbessern, das mit diesen Cloud-Diensten konkurriert. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen gelten nicht, sofern sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.

(3) Die Parteien vereinbaren mit Vertragsschluss die Erstlaufzeit des Vertrags. Falls nichts im Angebot geregelt ist, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des darauf jeweils folgenden Verlängerungszeitraums von einer der Parteien gekündigt wird. Im Falle einer Vertragslautzeit von einem (1) Monat beträgt die Kündigungsfrist vier (4) Wochen zum Monatsende.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Foodforecast ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers oder eines Nutzers zu den Cloud-Diensten und deren Nutzung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder einzuschränken, wenn Foodforecast nach billigem Ermessen feststellt, dass die Nutzung der Cloud-Dienste ein Sicherheitsrisiko für die Cloud-Dienste, Foodforecast oder einen Dritten darstellt oder Foodforecast oder einen Dritten einer Haftung aussetzt.

(5) Foodforecast kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung länger als 60 Tage in Verzug ist oder trotz schriftlicher Abmahnung weiter schuldhaft gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen oder gegen sonstige Vereinbarungen verstößt.

(6) Der Auftraggeber ist zur Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung seitens Foodforecast nur berechtigt, wenn Foodforecast seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung und nach Ablauf einer mit der jeweiligen Abmahnung gesetzten angemessenen Frist schuldhaft nicht nachgekommen ist.

(7) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang von Foodforecast

(1) Foodforecast schuldet gegenüber dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nur die Erbringung derjenigen Lieferungen und Leistungen, die im Angebot explizit beschrieben sind.

(2) Die von Foodforecast bereitgestellten Cloud-Dienste analysieren die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und erstellen auf Basis dieser Analyse Prognosen für den Auftraggeber (nachfolgend „Prognosen“ genannt). Die erstellten Prognosen übermittelt Foodforecast direkt in das Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers oder über einen anderen Weg.

(3) Foodforecast schuldet außerhalb von Wartungsfenstern eine Verfügbarkeit seiner Cloud-Dienste von mindestens 99 %. Die vorgenannten Mindestwerte werden jeweils rückwirkend auf Jahresbasis ermittelt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Foodforecast alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen (nachfolgend „Daten“ genannt) unaufgefordert, rechtzeitig und für Foodforecast kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, und dass Foodforecast von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für seine Leistungen unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Foodforecast bekannt werden.

(2) Der Auftraggeber wird alle Anfragen von Foodforecast, die aus Sicht von Foodforecast der Leistungserbringung förderlich sind, unverzüglich beantworten. Insbesondere wird der Auftraggeber zu Projektbeginn, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung, die von Foodforecast benötigten historischen Daten mit dem von Foodforecast vorgegebenen Inhalt, Format und Umfang auf dem von Foodforecast vorgegebenen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Foodforecast den zur Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu seinem Warenwirtschaftssystem bekommt und dass die von ihm bereitgestellten Daten elektronisch und automatisiert auslesbar sind.

(4) Foodforecast verarbeitet und wertet die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten aus. Für die Durchführung dieser Analyse und Datenverarbeitung räumt der Auftraggeber Foodforecast hiermit die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten ein. Foodforecast sowie seine Unterauftragnehmer sind berechtigt, Informationen, Statistiken und Messdaten über die Nutzung, den Betrieb, den Support und die Wartung der Cloud-Dienste oder von überlassenen Daten (zusammenfassend „Systeminformationen) zu sammeln und abzuleiten sowie Systeminformationen zur Unterstützung, Wartung, Überwachung, zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Produkte und Services, zur Durchsetzung ihrer Rechte oder zu anderen Zwecken auch nach Vertragsende zu verwenden und weiterzugeben. Dies setzt voraus, dass alle abgeleiteten Systeminformationen mit anderen Informationen so zusammengefasst werden, dass der Auftraggeber nicht identifizierbar ist.

(5) Wenn und soweit der Auftraggeber innerhalb eines Franchisesystems als Franchisegeber auftritt und die vertragsgegenständlichen Leistungen (auch) für dessen rechtlich selbstständige Franchisenehmer erbracht werden sollen, so versichert er gegenüber Foodforecast, alle erforderlichen Erklärungen und Mitwirkungshandlungen abzugeben und zu erbringen, um die direkte Zusammenarbeit zwischen Foodforecast und den Franchisenehmern zu ermöglichen.

(6) Der Auftraggeber wird die Regelungen gemäß Anlage 1 einhalten und sicherstellen, dass alle Nutzer der Cloud-Dienste diese ebenfalls einhalten.

§ 5 Preise; Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber schuldet gegenüber Foodforecast für die nach dem Vertrag und diesen Bedingungen geschuldeten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnungsmodalitäten (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Foodforecast wird dem Auftraggeber jeweils eine den umsatzsteuerlichen Vorschriften entsprechende Rechnung übersenden. Der Auftraggeber erteilt Foodforecast mit Vertragsbeginn ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat für die Einziehung der jeweils fälligen Vergütung. Der Auftraggeber kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzugseintritt, ist Foodforecast berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsrückstand, der aus Sicht von Foodforecast auf eine Gefährdung seiner Forderung hindeutet, so ist Foodforecast berechtigt, für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlung zu verlangen. Gerät der Auftraggeber mit der Vergütung für 3 (drei) oder mehr aufeinanderfolgende Monate in Rückstand, so ist Foodforecast zudem berechtigt, die Abrufbarkeit der Analyseergebnisse vom Server vorübergehend zu unterbrechen. Foodforecast wird den Auftraggeber über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und auffordern, die aufgelaufenen Zahlungsrückstände unverzüglich auszugleichen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald die Zahlungsrückstande ausgeglichen sind und der Auftraggeber dies gegenüber Foodforecast unter Vorlage geeigneter Belege schriftlich angezeigt hat. Alle diese Rechtsfolgen wegen Zahlungsverzugs kann der Auftraggeber durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

(4) Zusätzlich beauftragte Leistungen sowie die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers bei Foodforecast anfallenden Mehraufwände werden gemäß den im Angebot niedergelegten Konditionen durch den Auftraggeber separat vergütet.

§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Foodforecast aufzurechnen, außer wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist überdies nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder sonstige ihn treffende Pflichten auszusetzen, es sei denn, dass Foodforecast fällige Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. § 215 BGB findet keine Anwendung. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Foodforecast gewährleistet, dass die Cloud-Dienste die in dem Einzelvertrag beschriebenen Eigenschaften und Funktionen im Wesentlichen beinhalten. Soweit nach geltendem Recht zulässig, wird Foodforecast als einzige und ausschließliche Abhilfe für eine Verletzung dieser Gewährleistung nach Wahl von Foodforecast (i) die nicht-konformen Cloud-Dienste mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand so wiederherstellen, dass sie dieser Gewährleistung entsprechen, oder (ii) falls eine solche Wiederherstellung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, den Einzelvertrag für die nicht-konformen Cloud-Dienste kündigen und etwaige im Voraus gezahlte Entgelte für diese Cloud-Dienste anteilig für die verbleibende Vertragslaufzeit für diese Cloud-Dienste erstatten. Die Gewährleistung für Cloud-Dienste schließt (a) kostenlose Angebote sowie (b) Vorkommnisse, Probleme oder Defekte aus, die sich aus vom Auftraggeber überlassenen Daten, Inhalten Dritter oder der Nutzung der Cloud-Dienste ergeben, die nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen.

(2) Foodforecast übernimmt nur die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten begrenzten Gewährleistungen und schließt alle sonstigen Gewährleistungen aus, insbesondere stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Foodforecast übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass (i) gemeldete Fehler behoben oder Supportanfragen so gelöst werden, dass sie den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, (ii) die Cloud-Dienste ununterbrochen, fehlerfrei, ausfallsicher, fehlertolerant oder frei von schädlichen Bestandteilen sind, oder (iii) Inhalte, einschließlich der überlassenen Daten und der Inhalte Dritter, sicher sind oder nicht anderweitig verloren gehen oder beschädigt werden. Zusagen über Cloud-Dienste oder Eigenschaften oder Funktionalitäten in jeglicher Kommunikation mit dem Auftraggeber stellen technische Informationen und keine Gewährleistung oder Garantie dar.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Eignung der Cloud-Dienste für die vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendung zu beurteilen und das Angebot auszuwählen, das erforderlich ist, um die vom Auftraggeber beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen sowie die Nutzung der Cloud-Dienste zu sichern. Durch die Nutzung der Cloud-Dienste erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Cloud-Dienste die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt, um die Einhaltung der geltenden Gesetze zu ermöglichen. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen von Anbietern von Software und Dienstleistungen einholen, die vom Auftraggeber in Verbindung mit den Cloud-Diensten genutzt werden und für eine solche Nutzung erforderlich sind. Der Auftraggeber bestätigt, dass Einzelverträge nicht von zukünftigen Merkmalen oder Funktionen der Cloud-Dienste abhängig sind.

(4) Foodforecast hat keine Kontrolle über die Prozesse des Auftraggebers oder die Erstellung, Validierung, den Verkauf oder die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers (oder eines Kunden des Auftraggebers).

(5) Foodforecast ist nicht für die übermittelten Daten des Auftraggebers verantwortlich. Falls Dritte Ansprüche gegenüber Foodforecast erheben, die auf einer schuldhaften Verletzung geltenden Rechts oder dieses Vertrages durch den Auftraggeber beruhen, stellt der Auftraggeber Foodforecast von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei.

(6) Foodforecast haftet nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, wenn ein solcher Anspruch mehr als zwei Jahre nach dem ersten Ereignis, das einen solchen Anspruch begründet, geltend gemacht wird oder vom Auftraggeber hätte entdeckt werden müssen.

§ 8 Haftung

(1) Mit Ausnahme einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen einer Garantie, die Foodforecast für die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen übernommen hat, oder für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, haftet Foodforecast dem Auftraggeber gegenüber bei einer Verletzung von sich aus dem zwischen Foodforecast und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Schadensersatz, ohne jedoch auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Haftung zu verzichten.

(2) Auf Schadensersatz haftet Foodforecast – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung anderer vertraglicher Pflichten, die dem Auftraggeber gegenüber bestehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

 

 

(3) Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von Foodforecast auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(4) Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Foodforecast nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Beschränkungen nicht verbunden.

§ 9 Einhaltung von Exportkontrollen

(1) Die Verpflichtungen von foodforecast im Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus, dass der Auftraggeber alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Auftraggeber sichert zu, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Auftraggeber zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Auftraggeber überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud-Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Foodforecast kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Auftraggeber verpflichtet, foodforecast auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US-Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.

(2) Falls der Auftraggeber foodforecast gegenüber Informationen offenlegt, (i) bei denen es sich um “Covered Defense Information” oder “Controlled Unclassified Information” gemäß Definition in Bestimmungen der US-Regierung handelt oder (ii) die Exportgesetzen unterliegen, die eine kontrollierte Datenverarbeitung fordern, wird der Auftraggeber Mitarbeiter von foodforecast vor jeder Offenlegung benachrichtigen und die von foodforecast angegebenen Benachrichtigungstools und -verfahren verwenden.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber eine der in diesem § 10 genannten Bestimmungen nicht einhält oder gegen Exportgesetze im Zusammenhang mit Angeboten oder geistigem Eigentum von foodforecast verstößt, hat foodforecast das Recht, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und gemäß US-Recht oder geltendem Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ferner wird der Auftraggeber foodforecast, ihre verbundenen Unternehmen, Subunternehmen und Vertreter in Bezug auf Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten), die in irgendeiner Weise durch die Nichteinhaltung der in diesem § 10 genannten Bestimmungen, einschließlich der Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung von Exportgesetzen, entstehen, freistellen und schadlos halten.

(4) Foodforecast ist zur Erfüllung der unter diesen Vertrag fallenden Leistungen nicht verpflichtet, wenn dies durch nationale oder internationale Außenhandels- oder Zollvorschriften oder Embargos oder andere Sanktionen, insbesondere Embargos oder andere Sanktionen, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten verhängt werden, verhindert wird.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt, zu denen insbesondere Betriebsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und Aussperrungen, Störungen an den Versand-, Transport- und Empfangseinrichtungen, behördliche Verfügungen sowie sonstige Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien gehören, und die die Erbringung der Leistung beeinträchtigen oder verhindern, befreien die hiervon betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von ihrer jeweiligen Verpflichtung zur Leistung. Von den Ereignissen oder Umständen höherer Gewalt betroffene Termine verschieben sich angemessen, mindestens um die Dauer der störenden Einwirkung.

(2) Die Parteien werden sich in solchen Fällen umgehend über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der störenden Einwirkung verständigen und sich über das weitere Vorgehen miteinander abstimmen.

§ 11 Übertragbarkeit der Rechte und Pflichten

Foodforecast ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, ohne dass es hierfür der Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen der jeweils anderen Partei oder der mit der jeweils anderen Partei gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus bis zu deren Offenkundigwerden, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für andere Zwecke als jene nach dieser Vereinbarung zu nutzen. § 4 Abs. 4 bleibt unberührt.

(2) Beide Parteien werden die ihnen übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit Ende dieser Vereinbarung zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Beide Parteien werden den von ihnen eingesetzten Mitarbeitern und eventuellen Dritten die gleichen Verpflichtungen auferlegen.

§ 13 Streitbeilegung; Gerichtsstand; Rechtswahl

(1) Die Parteien werden versuchen, jegliche sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten umgehend partnerschaftlich und in gutem Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen.

(2) Gelingt den Parteien keine Beilegung der entstandenen Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg binnen 30 Tagen, nachdem eine Partei die jeweils andere schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, so steht beiden Parteien der ordentliche Rechtsweg offen. Die Gerichte in Köln sind ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. Absatz 1 beeinträchtigt nicht das Recht von Foodforecast, einstweiligen Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu beantragen.

(3) Auf die Rechtsbeziehung zwischen Foodforecast und dem Auftraggeber findet deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des §305b BGB bedürfen keiner Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen der Textform.

(3) Der Auftraggeber gestattet Foodforecast, ihn als Referenz zu benennen und in diesem Zusammenhang seinen Namen, sein Logo und ggf. „Testimonials“ auf der Website und in Präsentationen von Foodforecast zu verwenden sowie mit dessen anonymisierten Verbesserungskennzahlen zu werben.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Anlage 1

1. Anmeldedaten

Sie gewährleisten wie folgt:

  • keine falsche Identität vorzugeben, um sich Zugriff auf die Cloud-Dienste zu verschaffen;
  • Anmeldedaten und Sicherheitstoken sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff sowie unbefugter Weitergabe oder Verwendung zu schützen;
  • zum Zugriff auf die Cloud-Dienste ausschließlich Ihr Anwenderkonto bzw. die von uns zugelassenen Methoden zu verwenden;
  • die Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen Ihres Anwenderkontos, die zugrunde liegende Technologie bzw. die entsprechenden Hosts, Netzwerke oder Konten nicht zu umgehen oder offenzulegen;
  • sicherzustellen, dass die Anmeldedaten nicht für andere Personen freigegeben werden, sondern ausschließlich von der Person verwendet werden, für die sie erstellt wurden. Wir können die Anmeldedaten ändern, wenn wir nach billigem Ermessen zu der Erkenntnis gelangen, dass eine Änderung erforderlich ist.

2. Keine illegale, schädliche oder anstößige Nutzung bzw. Inhalte

Sie stimmen zu, die Cloud-Dienste nicht für illegale, schädliche oder anstößige Zwecke zu nutzen oder eine solche Nutzung zu fördern, zu erleichtern oder andere dazu zu ermutigen oder anzustiften; Sie stimmen ferner zu, keine Inhalte zu übertragen, zu speichern, anzuzeigen, zu verteilen oder auf andere Weise verfügbar zu machen, die illegal, schädlich, betrügerisch, rechteverletzend oder beleidigend sind. Ihre Nutzung der Cloud-Dienste und die Inhalte, die Sie darauf speichern, unterliegen folgenden Bedingungen:

  • Sie dürfen nicht gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte anderer verstoßen;
  • Sie dürfen nicht schädlich für andere oder für unseren Ruf sein; dieses Verbot schließt das Anbieten bzw. Verbreiten betrügerischer Waren, Dienstleistungen, Programme sowie Werbeaktionen, Tricks zum schnellen Geldverdienen, Investmentbetrugs- bzw. Schneeballsysteme, Phishing, Farming bzw. andere betrügerische Praktiken ein;
  • es dürfen keine Hyperlinks eingegeben, gespeichert oder gesendet bzw. Zugriff auf externe Websites oder Daten-Feeds einschließlich eingebetteter Widgets oder anderer Zugriffsoptionen geboten werden, für die Sie keine Berechtigung haben oder die illegal sind;
  • Sie dürfen nicht diffamierend, obszön oder missbräuchlich sein oder in die Privatsphäre eingreifen.

3. Keine Verletzung von Nutzungsbeschränkungen

Sie verpflichten sich, folgende Handlungen zu unterlassen:

  • die Cloud-Dienste weiterzuverkaufen, zu übertragen, zu sublizenzieren, zu verleihen, zu leasen, zu veröffentlichen oder zu nutzen, um Geschäftsprozesse oder sonstige Aktivitäten auszulagern oder einen Time-Sharing-Dienst zu betreiben (es sei denn, dies wurde ausdrücklich von uns gestattet);
  • den Quellcode der Cloud-Dienste oder deren zugrunde liegende Technologie zurückzuentwickeln, auseinanderzunehmen, zu dekompilieren oder anderweitig zu modifizieren, zu kombinieren, zu manipulieren, herzuleiten oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen (es sei denn, diese Einschränkung ist nicht mit den geltenden Gesetzen in Ihrer Rechtsordnung vereinbar);
  • von einem Ort auf die Cloud-Dienste zuzugreifen, der gemäß geltenden Sanktionen oder Lizenzanforderungen und/oder (Re-) Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen verboten ist oder diesen unterliegt, einschließlich der Gesetze der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder anderer anwendbarer Länder; außerdem stimmen Sie zu, nur nicht kontrollierte Inhalte hochzuladen (z. B. Klassifizierung = „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA); ausgenommen sind Fälle, in denen Sie gemäß den geltenden (Re-) Export-Kontrollgesetzen oder entsprechenden behördlichen Lizenzen oder Genehmigungen hierzu berechtigt sind.

Keine missbräuchliche Verwendung

Sie verpflichten sich, folgende Handlungen zu unterlassen:

  • die Cloud-Dienste in einer Weise zu nutzen, die darauf abzielt, für die Cloud-Dienste geltende Nutzungsverbote und -einschränkungen (z. B. Zugriffs- und Speicherbeschränkungen) oder Überwachungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen oder Gebühren zu vermeiden;
  • die Cloud-Dienste zum Durchführen eines Leistungstests, zum Erstellen von Konkurrenzprodukten oder -services oder zum Kopieren ihrer Funktionen oder Benutzeroberfläche abzurufen oder zu nutzen;
  • Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktion oder Sicherheit unserer Systeme;
  • unerwünschte Massen-E-Mails oder andere Nachrichten, Aktionen, Werbeanzeigen oder Aufforderungen einschließlich kommerzieller Werbung und Ankündigungen zu Informationszwecken zu verteilen, zu veröffentlichen, zu senden oder eine entsprechende Zustellung durch andere zu ermöglichen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Absenders dürfen Sie E-Mail-Header nicht ändern oder unkenntlich machen oder die Identität des Absenders annehmen.

5. Keine Sicherheitsverletzungen

Sie sichern zu, die Cloud-Dienste nicht auf eine Weise zu verwenden, die die Sicherheit der Cloud-Dienste oder der zugrunde liegenden Technologie gefährdet oder gefährden könnte. Insbesondere gewährleisten Sie Folgendes:

  • Sie treffen angemessene Vorsichtsmaßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsangriffen, Viren und Schadsoftware auf Ihrem System sowie Hardware, Software oder Diensten vor Ort, mit denen Sie eine Verbindung zu Cloud-Diensten herstellen und/oder auf diese zugreifen;
  • Sie führen keine Penetrationstests im Zusammenhang mit den Cloud-Diensten oder der zugrunde liegenden Technologie durch, ohne zuvor unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen;
  • Sie verwenden keine Geräte, um auf die Cloud-Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen, die nicht den branchenüblichen Sicherheitsrichtlinien entsprechen (z. B. Kennwortschutz, Virenschutz, aktuelles Update- und Patch-Niveau).

6. Überwachung und Meldung durch Foodforecast

Sie erkennen an, dass wir und unsere Subunternehmer Ihre Einhaltung dieser Anlage über die Cloud-Dienste überwachen können. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Verstöße gegen diese Anlage zu untersuchen. Falls Sie Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Anlage erlangen, sichern Sie zu, uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf Anfrage dabei zu unterstützen, den Verstoß zu stoppen, einzudämmen oder zu beheben. Wir sind berechtigt, Inhalte bzw. Ressourcen zu entfernen, zu ändern oder den Zugriff darauf zu sperren, die gegen diese Anlage oder eine andere mit Ihnen geschlossene Vereinbarung zur Nutzung der Cloud-Dienste verstoßen. Wir sind berechtigt, jegliche Aktivitäten, von denen wir annehmen, dass sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, zuständigen Strafverfolgungsbeamten, Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Dritten zu melden. Falls ein Dritter behauptet, dass Ihre Nutzung der Cloud-Dienste oder Ihre Inhalte die Rechte dieses Dritten oder jegliche Gesetze oder Vorschriften verletzen, sind wir zur Weitergabe entsprechender Kundendaten berechtigt.

 

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