AGB
Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen
Der
Foodforecast Technologies GmbH
Pilgrimstraße 6
50674 Köln
(im Folgenden „Foodforecast“ genannt)
§ 1 Gegenstand und Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Foodforecast
(1) Diese Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Bedingungen“ oder auch „Vereinbarung“ genannt) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen Foodforecast und dem Auftraggeber, ohne dass Foodforecast in jedem Einzelfall wieder auf die Bedingungen hinweisen muss. Die Bedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Foodforecast nicht, es sei denn, Foodforecast stimmt ausdrücklich schriftlich deren Geltung zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung, einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Foodforecast dem nicht ausdrücklich zustimmt; die vorbehaltsloste Erbringung von Lieferungen oder Leistungen durch Foodforecast stellt keine Zustimmung dar.
(2) Foodforecast stellt Kunden über eine Datenfernverbindung eine cloudbasierte KI-Lösung zur Verfügung, mit deren Hilfe Kunden im Lebensmittelbereich unter anderem Bestellungen und Warenproduktion mittels täglicher und untertägiger Absatzplanung optimieren können („Cloud-Dienste“). Der Funktionsumfang und die Funktionsvoraussetzungen der Cloud-Dienste sind unter https://foodforecast.com/cloud-spezifikation/ beschrieben („Cloud-Spezifikationen“)
(3) Foodforecast kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch Dritter bedienen. Foodforecast bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
§ 2 Vertragsschluss; Laufzeit; Kündigung; Änderung der Bedingungen
(1) Soweit im Angebot nicht anders schriftlich festgelegt, hält sich Foodforecast an seine Angebote für 30 Tage seit Angebotsdatum gebunden. Das Angebot kann mit der Beauftragung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber angenommen werden.
(2) Nach Vertragsschluss gewährt Foodforecast dem Auftraggeber die Nutzung der Cloud-Dienste mittels Zugriff durch ein internetfähiges Gerät oder Kundensystem (entsprechend den Cloud-Spezifikationen) und gewährt dem Auftraggeber hierfür ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht, diese Cloud-Dienste für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu nutzen. Der Auftraggeber darf nicht (i) die Cloud-Dienste ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Foodforecast weiterverkaufen, übertragen, unterlizenzieren, veröffentlichen, verleihen oder vermieten oder einen Cloud-Dienst zugunsten Dritter nutzen oder einem Dritten für dessen Zwecke entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, (ii) die Cloud-Dienste modifizieren, verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen, (iii) den Quellcode der Cloud-Dienste zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Cloud-Dienste zu ermitteln, wobei die gesetzlichen Rechte aus §§ 69d, 69 e UrhG unberührt bleiben. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Auftraggebers schuldet Foodforecast – soweit nicht anders vereinbart – nicht. Eine von den Bestimmungen des Vertrages abweichende Nutzung der Cloud-Dienste ist unzulässig. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Cloud-Dienste so zu manipulieren, dass sie andere als die nach dem Vertrag vorgesehene Aufgaben erfüllt oder der Auftraggeber Informationen erhält, die für den maßgeblichen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Cloud-Dienste nicht erforderlich sind.
(3) Die Parteien vereinbaren mit Vertragsschluss die Erstlaufzeit des Vertrags. Falls nichts im Angebot geregelt ist, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn er nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des darauf jeweils folgenden Verlängerungszeitraums von einer der Parteien gekündigt wird. Im Falle einer Vertragslautzeit von einem (1) Monat beträgt die Kündigungsfrist vier (4) Wochen zum Monatsende.
(4) Foodforecst kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Cloud-Dienste jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Foodforecast wird dabei die berechtigten Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen und den Auftraggeber rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Verstößt der Auftraggeber oder ein Nutzer gegen die in diesen Bedingungen festgelegten oder anderweitig vereinbarten Nutzungsbedingungen, kann Foodforecast den Zugang zu den Cloud-Diensten im Rahmen des Erforderlichen ganz oder teilweise sperren, bis eine vertragsgemäße Nutzung wieder erwartbar ist.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Foodforecast kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung länger als 60 Tage in Verzug ist oder trotz schriftlicher Abmahnung und nach Ablauf einer mit der Abmahnung gesetzten angemessenen Frist weiter schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt.
(8) Der Auftraggeber ist zur Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung seitens Foodforecast nur berechtigt, wenn Foodforecast seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung und nach Ablauf einer mit der jeweiligen Abmahnung gesetzten angemessenen Frist schuldhaft nicht nachgekommen ist.
(9) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(10) Endet der Vertrag, endet das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Cloud-Dienste und der Auftraggeber wird die Nutzung der Cloud-Dienste sowie den Datenversand an die Cloud-Dienste einstellen, und – soweit gegeben – die Foodforecast zur Leistungserbringung gewährte Verbindung zum Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers sperren und löschen sowie den hierzu installierten Datenlogger deinstallieren. Foodforecast ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu den Cloud-Diensten, einen Datenversand des Auftraggebers an die Cloud-Dienste sowie eine etwaig Foodforecast gewährte Verbindung zum Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers zu sperren und zu löschen sowie – soweit Foodforecast möglich – den hierzu vom Auftraggeber genutzten Datenlogger zu sperren und zu löschen.
(11) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Auftragnehmer kann zugleich mit dem Angebot eine auf die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber auflösend bedingte ordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen. Der Auftraggeber kann die Änderungen in Textform annehmen. Nimmt der Auftraggeber die Änderungen nicht an, bleibt es bei dem ursprünglich Vereinbarten. Der Auftraggeber kann bis zum Vertragsende jederzeit durch Mitteilung in Textform einen Vertrag zu den aktuell geltenden Bedingungen abschließen.
§ 3 Leistungsumfang von Foodforecast
(1) Foodforecast schuldet gegenüber dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nur die Erbringung derjenigen Lieferungen und Leistungen, die Vertragsgegenstand geworden sind. Etwaige zukünftige Merkmale oder Funktionen der Cloud-Dienste sind nicht Vertragsgegenstand.
(2) Die von Foodforecast bereitgestellten Cloud-Dienste analysieren die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und erstellen auf Basis dieser Analyse Prognosen für den Auftraggeber (nachfolgend „Prognosen“ genannt). Die erstellten Prognosen übermittelt Foodforecast direkt in das Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers oder über einen anderen Weg.
(3) Foodforecast weist darauf hin, dass durch den Auftraggeber zu beachten ist, dass die Cloud-Dienste auf der Grundlage einer großen Menge an Daten trainiert wurden, die für die gewünschten Nutzungszwecke repräsentativ sein sollen. In Abhängigkeit des verwendeten Datenmaterials, der Art und Weise des Trainings und der Konfiguration des der Cloud-Dienste zugrundliegenden KI-Modells kann es jedoch zu einer Verzerrung in der Prognose kommen. Für KI-Systeme, wie das in diesem Vertrag verwendete, lassen sich Verzerrungen aus technischen und wertenden Gründen nicht vollständig vermeiden. In Ausnahmefällen kann ein KI-System unzureichende Ergebnisse liefern, etwa weil fehlerhafte Wahrscheinlichkeiten oder Gewichtungen im KI-Modell zugrunde gelegt wurden. Es liegt daher im eigenen Interesse des Auftraggebers und der Nutzer, die von KI-Systemen generierten Prognosen auf ihre Plausibilität zu überprüfen.
(4) Foodforecast verarbeitet und wertet die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten aus. Für die Durchführung dieser Analyse und Datenverarbeitung räumt der Auftraggeber Foodforecast hiermit die erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten ein. Foodforecast sowie seine Unterauftragnehmer sind berechtigt, Informationen, Statistiken und Messdaten über die Nutzung, den Betrieb, den Support und die Wartung der Cloud-Dienste oder von überlassenen Daten (zusammenfassend „Systeminformationen“) zu sammeln und abzuleiten sowie Systeminformationen zur Unterstützung, Wartung, Überwachung, zum Betrieb, zur Weiterentwicklung, zur Verbesserung und zum Training der Cloud-Dienste, ihrer Produkte und Services sowie von KI-Modellen und KI-Systemen und zur Durchsetzung ihrer Rechte auch nach Vertragsende zu verwenden, zu modifizieren, anzupassen und weiterzugeben sowie mit anderen Daten und Informationen zu aggregieren, zu kombinieren und zusammenzuführen. Dies setzt voraus, dass die Systeminformationen nach deren Ableitung nicht ohne weiteres als direkt von den Daten des Auftraggebers abgeleitet identifiziert werden können (oder ohne weiteres so zurückentwickelt werden können, dass sie so identifiziert werden). Der Auftraggeber räumt Foodforecast im vorstehenden Umfang ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes unentgeltliches Nutzungsrecht ein, welches Foodforecast annimmt.
(5) Foodforecast hat keine Kontrolle über die Prozesse des Auftraggebers oder die Erstellung, Validierung, den Verkauf oder die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen des Auftraggebers (oder eines Kunden des Auftraggebers).
(6) Foodforecast hat keine Kontrolle und keinen Einfluss auf die von dem Auftraggeber übermittelten Daten.
(7) Die Cloud-Dienste werden von Foodforecast an dem Übergabepunkt (Schnittstelle des von Foodforecast betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Von Foodforecast nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Auftraggebers und dem von Foodforecast betriebenen Übergabepunkt. Foodforecast gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen der Cloud-Dienste von 99% im Kalenderjahr am Übergabepunkt. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Auftraggebers, sämtliche Hauptfunktionen der Cloud-Dienste zu nutzen. Wartungszeiten im Umfang von maximal 5 Stunden im Kalendermonat gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Cloud-Dienste. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Foodforecast im Rechenzentrum maßgeblich. Der Auftraggeber ist bei Unterschreiten der Gesamtverfügbarkeit berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend dem Ausmaß der Unterschreitung herabzusetzen; etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers gegen Foodforecast bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Foodforecast alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen entsprechend der Cloud-Spezifikation (nachfolgend „Daten“ genannt) unaufgefordert, rechtzeitig und für Foodforecast kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Auftraggeber wird Foodforecast von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Leistungserbringung von Foodforecast unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während des Vertrages bekannt werden.
(3) Der Auftraggeber wird Foodforecast alle auffälligen Verhaltensweisen der Cloud-Dienste melden. Auffällig sind vor allem Verzerrungen der Prognosen sowie andere falsche, irreführende oder unangemessene Angaben der Cloud-Dienste.
(4) Der Auftraggeber wird alle Anfragen von Foodforecast, die nach billigem Ermessen aus Sicht von Foodforecast für die Leistungserbringung förderlich sind, unverzüglich beantworten. Insbesondere wird der Auftraggeber zu Projektbeginn, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung, die von Foodforecast benötigten historischen Daten mit dem von Foodforecast vorgegebenen Inhalt, Format und Umfang auf dem von Foodforecast vorgegebenen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen.
(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Foodforecast den zur Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu seinem Warenwirtschaftssystem bekommt und dass die von ihm bereitgestellten Daten elektronisch und automatisiert auslesbar sind.
(6) Der Auftraggeber übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Endgeräten und dem von Foodforecast definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Foodforecast ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
(7) Wenn und soweit der Auftraggeber innerhalb eines Franchisesystems als Franchisegeber auftritt, zählt zu der Nutzung der Cloud-Dienste für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers auch die Nutzung durch den Auftraggeber in Bezug auf seine Franchisenehmer. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber gegenüber Foodforecast, alle erforderlichen Erklärungen abgibt und Mitwirkungshandlungen erbringt, um eine direkte Zusammenarbeit zwischen Foodforecast und den Franchisenehmern zu ermöglichen.
(8) Der Auftraggeber wird die Regelungen gemäß Anlage 1 einhalten und sicherstellen, dass alle Nutzer der Cloud-Dienste diese ebenfalls einhalten.
(9) Der Auftraggeber wird die Hinweise unter § 3 (3) beachten und die Nutzer der Cloud-Dienste hierauf hinweisen.
(10) Der Auftraggeber ergreift die nach Art. 4 KI-VO vorgeschriebenen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Nutzer über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem das System eingesetzt werden soll, zu berücksichtigen.
(11) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Eignung der Cloud-Dienste für die vom Auftraggeber beabsichtigte Verwendung zu beurteilen und das Angebot auszuwählen, welches für seine beabsichtigte Verwendung passend ist.
(12) Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen von Anbietern von Software und Dienstleistungen einholen, die vom Auftraggeber in Verbindung mit den Cloud-Diensten genutzt werden und für eine solche Nutzung erforderlich sind.
§ 5 Preise; Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftraggeber schuldet gegenüber Foodforecast für die nach dem Vertrag und diesen Bedingungen geschuldeten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer kann die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) durch Mitteilung an den Auftraggeber mit Zugang spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung für die folgenden Vertragsjahre anpassen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Berechnung des Entgelts unter anderem jede räumliche selbständige Einheit des Auftraggebers, wie insbesondere eine Filiale, ein Standort („Filiale“) zu Grunde gelegt, (i) welche die Cloud-Dienste jedenfalls ein Mal in der Vertragslaufzeit an zehn (10) Tagen in einem Kalendermonat genutzt hat, und/oder (ii) für welche mittels der Cloud-Dienste ein Mal in der Vertragslaufzeit für zehn (10) Tage in einem Kalendermonat eine Prognose erstellt wurde. Ab dem Kalendermonat, in welchem eine Filiale die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, wird diese in allen Kalendermonaten der weiteren Vertragslaufzeit der Abrechnung zu Grunde gelegt. Die Abrechnungsmodalitäten (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Foodforecast wird dem Auftraggeber jeweils eine den umsatzsteuerlichen Vorschriften entsprechende Rechnung übersenden. Der Auftraggeber erteilt Foodforecast mit Vertragsbeginn ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat für die Einziehung der jeweils fälligen Vergütung. Der Auftraggeber kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzugseintritt, ist Foodforecast berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von Foodforecast durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist Foodforecast nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Gerät der Auftraggeber mit der Vergütung für 3 (drei) oder mehr aufeinanderfolgende Monate in Rückstand, so ist Foodforecast berechtigt, die Abrufbarkeit der Analyseergebnisse vom Server vorübergehend zu unterbrechen. Foodforecast wird den Auftraggeber über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und auffordern, die aufgelaufenen Zahlungsrückstände unverzüglich auszugleichen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald die Zahlungsrückstande ausgeglichen sind und der Auftraggeber dies gegenüber Foodforecast unter Vorlage geeigneter Belege schriftlich angezeigt hat. Alle diese Rechtsfolgen wegen Zahlungsverzugs kann der Auftraggeber durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
(4) Zusätzlich beauftragte Leistungen sowie die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers bei Foodforecast anfallenden Mehraufwände werden gemäß den im Angebot niedergelegten Konditionen durch den Auftraggeber separat vergütet.
§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Foodforecast aufzurechnen, außer wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist überdies nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder sonstige ihn treffende Pflichten auszusetzen, es sei denn, dass Foodforecast fällige Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. § 215 BGB findet keine Anwendung. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Foodforecast gewährleistet, dass die Cloud-Dienste die in dem Einzelvertrag beschriebenen Eigenschaften und Funktionen beinhalten.
(2) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Cloud-Dienste gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Der Auftraggeber hat Foodforecast jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Soweit ein Mangel vom Auftraggeber angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, wird Foodforecast, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – beseitigen. Der Auftraggeber gibt Foodforecast in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch Foodforecast oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Auftraggeber insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlendem Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Auftraggebers, den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
(3) Soweit es sich bei den mit der Nutzung der Cloud-Dienste und der sonstigen Leistungen von Foodforecast um reine Dienstleistungen handelt (wie die Serviceleistungen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Supportdienstleistungen), haftet Foodforecast für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(4) Foodforecast übernimmt nur die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten begrenzten Gewährleistungen und schließt alle sonstigen Gewährleistungen aus, insbesondere stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie zur Erzielung eines bestimmten Erfolgs oder spezieller wirtschaftlicher Vorteile.
(5) Falls Dritte Ansprüche gegenüber Foodforecast erheben, die auf einer schuldhaften Verletzung geltenden Rechts oder der Bestimmungen dieser Bedingungen durch den Auftraggeber beruhen, stellt der Auftraggeber Foodforecast von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei.
(6) Foodforecast haftet nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, wenn ein solcher Anspruch mehr als zwei Jahre nach dem ersten Ereignis, das einen solchen Anspruch begründet, geltend gemacht wird oder vom Auftraggeber hätte entdeckt werden müssen.
§ 8 Haftung
(1) Mit Ausnahme einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen einer Garantie, die Foodforecast für die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen übernommen hat, oder für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, haftet Foodforecast dem Auftraggeber gegenüber nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Schadensersatz, ohne jedoch auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Haftung zu verzichten.
(2) Auf Schadensersatz haftet Foodforecast – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Foodforecast, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Foodforecast jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Foodforecast nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn Foodforecast die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Beschränkungen nicht verbunden.
§ 9 Einhaltung von Exportkontrollen
(1) Die Verpflichtungen von Foodforecast im Rahmen dieser Vereinbarung setzen voraus, dass der Auftraggeber alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Auftraggeber sichert zu, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, jeglicher Angebote, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine Sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Auftraggeber zu und gewährleistet, dass (i) er keine Sanktionierte Person ist und (ii) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Auftraggeber überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud-Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Foodforecast kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Auftraggeber verpflichtet, Foodforecast auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern). „Sanktioniertes Land” bezeichnet ein Land oder Gebiet, das selbst Gegenstand oder Ziel umfassender Handels- oder Wirtschaftssanktionen ist (derzeit Kuba, Iran; Nordkorea, Syrien und die Krim-Region der Ukraine).„Sanktionierte Person„ bezeichnet jede Person, (A) die in der vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (OFAC) geführten Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (SDN) aufgenommen wurde oder in einer anderen vom US-Handelsministerium oder US-Staatsministerium, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder vom Vereinigten Königreich geführten Liste von Personen, die einer Exportkontrolle unterliegen; (B) die in einem sanktionierten Land tätig, organisiert oder ansässig ist; (iii) die Regierung von oder eine Regierung, die für oder im Namen der Regierung von Venezuela oder eines Sanktionierten Landes handelt; oder (iv) sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer solcher Personen befindet.
(2) Falls der Auftraggeber Foodforecast gegenüber Informationen offenlegt, (i) bei denen es sich um “Covered Defense Information” oder “Controlled Unclassified Information” gemäß Definition in Bestimmungen der US-Regierung handelt oder (ii) die Exportgesetzen unterliegen, die eine kontrollierte Datenverarbeitung fordern, wird der Auftraggeber Mitarbeiter von Foodforecast vor jeder Offenlegung benachrichtigen und die von Foodforecast angegebenen Benachrichtigungstools und -verfahren verwenden.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber eine der in diesem § 9 genannten Bestimmungen nicht einhält oder gegen Exportgesetze im Zusammenhang mit Angeboten oder geistigem Eigentum von Foodforecast verstößt, hat Foodforecast das Recht, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und gemäß US-Recht oder geltendem Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ferner wird der Auftraggeber Foodforecast, ihre verbundenen Unternehmen, Subunternehmen und Vertreter in Bezug auf Ansprüche, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten), die in irgendeiner Weise durch die Nichteinhaltung der in diesem § 10 genannten Bestimmungen, einschließlich der Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung von Exportgesetzen, entstehen, freistellen und schadlos halten.
(4) Foodforecast ist zur Erfüllung der unter diesen Vertrag fallenden Leistungen nicht verpflichtet, wenn dies durch nationale oder internationale Außenhandels- oder Zollvorschriften oder Embargos oder andere Sanktionen, insbesondere Embargos oder andere Sanktionen, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten verhängt werden, verhindert wird.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt, zu denen insbesondere Betriebsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und Aussperrungen, Störungen an den Versand-, Transport- und Empfangseinrichtungen, behördliche Verfügungen sowie sonstige Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien gehören, und die die Erbringung der Leistung beeinträchtigen oder verhindern, befreien die hiervon betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von ihrer jeweiligen Verpflichtung zur Leistung. Von den Ereignissen oder Umständen höherer Gewalt betroffene Termine verschieben sich angemessen, mindestens um die Dauer der störenden Einwirkung.
(2) Die Parteien werden sich in solchen Fällen umgehend über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der störenden Einwirkung verständigen und sich über das weitere Vorgehen miteinander abstimmen.
§ 11 Übertragbarkeit der Rechte und Pflichten
Foodforecast ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, ohne dass es hierfür der Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Foodforecast und der Auftraggeber (auch die „Parteien“) verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen der jeweils anderen Partei oder der mit der jeweils anderen Partei gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus bis zu deren Offenkundigwerden Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für andere Zwecke als jene nach dieser Vereinbarung zu nutzen. § 3 Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) Nicht als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erfasst sind solche Informationen, die nachweislich (i) zur Zeit der Übermittlung oder später der Öffentlichkeit ohne Zutun einer der Parteien schon zugänglich waren, oder (ii) einer der Parteien zur Zeit der Übermittlung bereits bekannt waren, oder (iii) einer der Parteien nach Übermittlung durch Dritte zugänglich gemacht wurden, soweit für die Kenntniserlangung nicht von der Partei oder Dritten gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen wurde, oder (iv) von einer der Parteien im Rahmen eigener unabhängiger Entwicklungen ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen erarbeitet wurden. Jede Partei darf vertrauliche Informationen offenbaren, sofern sie aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen oder behördlichen Weisung dazu verpflichtet worden ist. In diesem Fall wird die jeweilige Partei nur die angewiesenen Teile der Informationen offenbaren und die andere Partei – soweit rechtlich möglich – unverzüglich von der Weisung und den vorzunehmenden Offenbarungen informieren. Die Bestimmungen des § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und des § 6 des Gesetzes zum verbesserten Schutz von Hinweisgebern (Hinweisgeberschutzgesetz) bleiben unberührt.
(3) Beide Parteien werden die ihnen übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit Ende dieser Vereinbarung zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Beide Parteien werden den von ihnen eingesetzten Mitarbeitern und eventuellen Dritten die gleichen Verpflichtungen auferlegen.
§ 13 Marketing
Der Auftraggeber gestattet Foodforecast dauerhaft – und nur widerruflich aus wichtigem Grund –, ihn als Referenz zu benennen und in diesem Zusammenhang seinen Namen, sein Logo und seine Kennzeichen auf der Website, in Social-Media-Präsenzen, in Werbematerialien und in anderen Präsentationen von Foodforecast zu verwenden sowie – ohne Nennung des Auftraggebers – mit dessen anonymisierten Verbesserungskennzahlen zu werben. Die Verwendung von „Testimonials“ in diesem Zusammenhang erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
§ 14 Datenschutz
(1) Sofern und soweit Foodforecast im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, wird Foodforecast mit dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung abschließen. In diesem Fall wird Foodforecast die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
(2) Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung durch Foodforecast die unter https://foodforecast.com/datenschutz/ einsehbaren Datenschutzhinweise.
§ 15 Streitbeilegung; Gerichtsstand; Rechtswahl
(1) Die Parteien werden versuchen, jegliche sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten umgehend partnerschaftlich und in gutem Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen.
(2) Gelingt den Parteien keine Beilegung der entstandenen Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg binnen 30 Tagen, nachdem eine Partei die jeweils andere schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, so steht beiden Parteien der ordentliche Rechtsweg offen. Die Gerichte in Köln sind ausschließlich zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. Absatz 1 beeinträchtigt nicht das Recht von Foodforecast, einstweiligen Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu beantragen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Auf die Rechtsbeziehung zwischen Foodforecast und dem Auftraggeber findet deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des §305b BGB bedürfen keiner Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Anlage 1
- Anmeldedaten
Sie gewährleisten wie folgt:
-
-
- keine falsche Identität vorzugeben, um sich Zugriff auf die Cloud-Dienste zu verschaffen;
- Anmeldedaten und Sicherheitstoken sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff sowie unbefugter Weitergabe oder Verwendung zu schützen;
- zum Zugriff auf die Cloud-Dienste ausschließlich Ihr Anwenderkonto bzw. die von uns zugelassenen Methoden zu verwenden;
- die Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen Ihres Anwenderkontos, die zugrunde liegende Technologie bzw. die entsprechenden Hosts, Netzwerke oder Konten nicht zu umgehen oder offenzulegen;
-
- sicherzustellen, dass die Anmeldedaten nicht für andere Personen freigegeben werden, sondern ausschließlich von der Person verwendet werden, für die sie erstellt wurden. Wir können die Anmeldedaten ändern, wenn wir nach billigem Ermessen zu der Erkenntnis gelangen, dass eine Änderung erforderlich ist.
- Keine illegale, schädliche oder anstößige Nutzung bzw. Inhalte
Sie stimmen zu, die Cloud-Dienste nicht für illegale, schädliche oder anstößige Zwecke zu nutzen oder eine solche Nutzung zu fördern, zu erleichtern oder andere dazu zu ermutigen oder anzustiften; Sie stimmen ferner zu, keine Inhalte zu übertragen, zu speichern, anzuzeigen, zu verteilen oder auf andere Weise verfügbar zu machen, die illegal, schädlich, betrügerisch, rechteverletzend oder beleidigend sind. Ihre Nutzung der Cloud-Dienste und die Inhalte, die Sie darauf speichern, unterliegen folgenden Bedingungen:
- Sie dürfen nicht gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte anderer verstoßen;
-
-
- sie dürfen nicht schädlich für andere oder für unseren Ruf sein; dieses Verbot schließt das Anbieten bzw. Verbreiten betrügerischer Waren, Dienstleistungen, Programme sowie Werbeaktionen, Tricks zum schnellen Geldverdienen, Investmentbetrugs- bzw. Schneeballsysteme, Phishing, Farming bzw. andere betrügerische Praktiken ein;
- es dürfen keine Hyperlinks eingegeben, gespeichert oder gesendet bzw. Zugriff auf externe Websites oder Daten-Feeds einschließlich eingebetteter Widgets oder anderer Zugriffsoptionen geboten werden, für die Sie keine Berechtigung haben oder die illegal sind;
- sie dürfen nicht diffamierend, obszön oder missbräuchlich sein oder in die Privatsphäre eingreifen.
-
- Keine Verletzung von Nutzungsbeschränkungen
Sie verpflichten sich, folgende Handlungen zu unterlassen:
-
-
- die Cloud-Dienste weiterzuverkaufen, zu übertragen, zu sublizenzieren, zu verleihen, zu leasen, zu veröffentlichen oder zu nutzen, um Geschäftsprozesse oder sonstige Aktivitäten auszulagern oder einen Time-Sharing-Dienst zu betreiben (es sei denn, dies wurde ausdrücklich von uns gestattet);
- den Quellcode der Cloud-Dienste oder deren zugrunde liegende Technologie zurückzuentwickeln, auseinanderzunehmen, zu dekompilieren oder anderweitig zu modifizieren, zu kombinieren, zu manipulieren, herzuleiten oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen (es sei denn, diese Einschränkung ist nicht mit den geltenden Gesetzen in Ihrer Rechtsordnung vereinbar);
- von einem Ort auf die Cloud-Dienste zuzugreifen, der gemäß geltenden Sanktionen oder Lizenzanforderungen und/oder (Re-) Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen verboten ist oder diesen unterliegt, einschließlich der Gesetze der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und/oder anderer anwendbarer Länder; außerdem stimmen Sie zu, nur nicht kontrollierte Inhalte hochzuladen (z. B. Klassifizierung = „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA); ausgenommen sind Fälle, in denen Sie gemäß den geltenden (Re-) Export-Kontrollgesetzen oder entsprechenden behördlichen Lizenzen oder Genehmigungen hierzu berechtigt sind.
-
- Keine missbräuchliche Verwendung
Sie verpflichten sich, folgende Handlungen zu unterlassen:
- die Cloud-Dienste in einer Weise zu nutzen, die darauf abzielt, für die Cloud-Dienste geltende Nutzungsverbote und -einschränkungen (z. B. Zugriffs- und Speicherbeschränkungen) oder Überwachungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen oder Gebühren zu vermeiden;
- die Cloud-Dienste zum Durchführen eines Leistungstests, zum Erstellen von Konkurrenzprodukten oder -services oder zum Kopieren ihrer Funktionen oder Benutzeroberfläche abzurufen oder zu nutzen;
- Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktion oder Sicherheit unserer Systeme;
- unerwünschte Massen-E-Mails oder andere Nachrichten, Aktionen, Werbeanzeigen oder Aufforderungen einschließlich kommerzieller Werbung und Ankündigungen zu Informationszwecken zu verteilen, zu veröffentlichen, zu senden oder eine entsprechende Zustellung durch andere zu ermöglichen. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Absenders dürfen Sie E-Mail-Header nicht ändern oder unkenntlich machen oder die Identität des Absenders annehmen.
- Keine Sicherheitsverletzungen
Sie sichern zu, die Cloud-Dienste nicht auf eine Weise zu verwenden, die die Sicherheit der Cloud-Dienste oder der zugrunde liegenden Technologie gefährdet oder gefährden könnte. Insbesondere gewährleisten Sie Folgendes:
- Sie treffen angemessene Vorsichtsmaßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsangriffen, Viren und Schadsoftware auf Ihrem System sowie Hardware, Software oder Diensten vor Ort, mit denen Sie eine Verbindung zu Cloud-Diensten herstellen und/oder auf diese zugreifen;
- Sie führen keine Penetrationstests im Zusammenhang mit den Cloud-Diensten oder der zugrunde liegenden Technologie durch, ohne zuvor unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen;
- Sie verwenden keine Geräte, um auf die Cloud-Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen, die nicht den branchenüblichen Sicherheitsrichtlinien entsprechen (z. B. Kennwortschutz, Virenschutz, aktuelles Update- und Patch-Niveau).
- Überwachung und Meldung durch Foodforecast
Sie erkennen an, dass wir und unsere Unterauftragnehmer Ihre Einhaltung dieser Anlage über die Cloud-Dienste überwachen können. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Verstöße gegen diese Anlage zu untersuchen. Falls Sie Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Anlage erlangen, sichern Sie zu, uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf Anfrage dabei zu unterstützen, den Verstoß zu stoppen, einzudämmen oder zu beheben. Wir sind berechtigt, Inhalte bzw. Ressourcen zu entfernen, zu ändern oder den Zugriff darauf zu sperren, die gegen diese Anlage oder eine andere mit Ihnen geschlossene Vereinbarung zur Nutzung der Cloud-Dienste verstoßen. Wir sind berechtigt, jegliche Aktivitäten, von denen wir annehmen, dass sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, zuständigen Strafverfolgungsbeamten, Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Dritten zu melden. Falls ein Dritter behauptet, dass Ihre Nutzung der Cloud-Dienste oder Ihre Inhalte die Rechte dieses Dritten oder jegliche Gesetze oder Vorschriften verletzen, sind wir zur Weitergabe entsprechender Kundendaten berechtigt.
Rückruf anfordern
Gerne rufen wir Sie zeitnah zurück, um mit Ihnen persönlich zu sprechen